Bundeskartellamt gibt grünes Licht für wesentliche Teile der Kooperation zwischen Telekom und EWE unter wettbewerbssichernden Verpflichtungen

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Donnerstag, 5. Dezember 2019 um 16:16

- 300.000 Anschlüsse sollen bis zum Endkunden mit Glasfaserkabeln in den nächsten vier Jahren ausgebaut werden
- Die Konzentration auf Kabel oder städtische Gebiete soll unterbleiben
- Bis 2022 sollen gleichwertige Vorleistungsprodukte (äquivalents of input) angeboten und nachweislich zu einem signifikanten Anteil vermarktet werden, damit Open Access nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch in marktüblicher Weise angeboten wird.

Ob die getroffenen Regelungen ausreichend sein werden, um Wettbewerb zu sichern und den Ausbau zu beschleunigen, wird die Zukunft zeigen. Deutschland geht nun seinen eigenen Weg. Die EU-Kommission hatte im EECC andere und strengere Auflagen für Kooperationen gemacht, die dann allerdings zu einem weiterreichenden Verzicht auf Zugangsregulierung hätten führen können.

Deutschland beschreitet nun einen Mittelweg, der nicht wie Brüssel z. B. eine unmittelbare jederzeitige Beteiligungsmöglichkeit für andere Unternehmen am Koinvest-Unternehmen vorsieht, auf der anderen Seite aber stärkere wettbewerbssichernde Maßnahmen zur Voraussetzung einer Genehmigung des neuen Koinvest-Unternehmens macht.“

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