Wandelanleihen (Convertible Bonds): Wenn Fremdkapital zu Eigenkapital werden kann - was hinter dieser Finanzierungsart für AGs steckt

Unternehmensfinanzierung

Bei einer Pflichtwandelanleihe, auch als Zwangswandelanleihe bezeichnet, muss der Inhaber spätestens zum Laufzeitende die Wandlung in Aktien durchführen. Er hat also kein Wahlrecht auf Ausübung. Es handelt sich hierbei um eine indirekte Kapitalerhöhung.

Wenn die Wandlung an bestimmte Ereignisse gebunden ist, wird der Bonds auch als bedingte Pflichtwandelanleihe oder Coco-Anleihe bezeichnet.

Interpretation

Ob eine Wandlung des Betrages in Aktien des Unternehmens für den Bonds-Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des jeweiligen Aktienkurses ab.

Steigt der Aktienkurs des zugrundeliegenden Unternehmens, dann steigt auch der Börsenkurs der Wandelschuldverschreibung und vice versa. Es können somit auch Kursgewinn und Kursverluste bei der Wandelanleihe selber eingefahren werden.

Fazit

Wandelanleihen sind für den Emittenten als Alternative zu Krediten ein interessantes Instrument zur Refinanzierung von Unternehmen und Organisationen durch Fremdkapital (anfangs) und insbesondere in Niedrigzinsphasen attraktiv.

Da das Risiko von Unternehmensanleihen in der Regel höher eingeschätzt wird, als das Risiko von Staatsanleihen, wird oftmals ein im Vergleich höherer Zinssatz bei Unternehmens-Bonds festgelegt.

Allerdings liegt der Zinssatz für Wandelanleihen unter dem Niveau von Unternehmensanleihen, ist also für den Emittenten attraktiv, da geringere Zinszahlungen anfallen.

Der Nachteil für den Emittenten liegt insbesondere darin, dass das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung erst später, nämlich zum Ende der Wandlungsfrist bekannt wird.

Für den Anleger bietet eine Wandelanleihe neben Zinseinkünften zudem die Chance, auch an möglichen Aktienkurssteigerungen zu partizipieren und damit eine hohe Rendite zu erwirtschaften (Zins-, Dividenden und Kursgewinne).

Liegt der aktuelle Aktienkurs über dem Wandlungspreis, kann er den Bonds während der Umtauschfrist in Aktien wandeln und die Aktien über die Börse veräußern oder auch weiter halten und mögliche Dividenden kassieren.

Besteht eine Wandlungspflicht, dann kann der Anleger allerdings auch herbe Verluste einfahren. Das ist dann der Fall, wenn die Aktien unter dem zugrundliegenden Aktienkurs der Wandelanleihe fallen.

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