VW-BGH-Urteil: Käufer können ihre Diesel-Autos zurückgeben und Schadensersatz verlangen
Die Richter in Karlsruhe bestätigten mit ihrer Entscheidung im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, das einem Käufer eines gebrauchten VW Sharan Schadensersatz durch VW zusprach.
Der Kläger erwarb im Januar 2014 zu einem Preis von 31.490,- Euro brutto von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotorausgestattet war und der Schadstoffnorm Euro 5 entsprach.
Die Laufleistung des Fahrzeugs betrug rund 20.000 km. Der Kläger hat auch das von der Volkswagen AG angebotene Software-Update im Februar 2017 durchführen lassen.
Das von Volkswagen später angebotene Software-Update beseitigt aus Sicht der Richter in Karlsruhe das Problem aber nicht. "Der Schaden liegt im ungewollten Vertragsschluss", sei also schon beim Kauf entstanden.
Der Diesel-Skandal bei VW war im Herbst 2015 offiziell aufgeflogen, als herauskam, dass die realen Stickstoffwerte viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand angegeben hatten.
Vor dem BGH werden zudem weitere Verfahren erwartet, die ersten bereits im Juli dieses Jahres. Noch viele Rechtsfragen sind ungeklärt. Dabei geht es auch um eine mögliche Betriebsbeschränkung oder gar -untersagung.
Das Berufungsgericht hat angenommen, dass „die grundlegende strategische Entscheidung in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen, namentlich dem vormaligen Leiter der Entwicklungsabteilung und den für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Beklagten verantwortlichen vormaligen Vorständen, wenn nicht selbst, so zumindest mit ihrer Kenntnis und Billigung getroffen bzw. jahrelang umgesetzt wurden“.
Der Schaden des Käufers liegt darin begründet, dass er ein Fahrzeug erhalten hat, das „für seine Zwecke nicht voll brauchbar“ war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. (ame/rem)
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