VW-BGH-Urteil: Käufer können ihre Diesel-Autos zurückgeben und Schadensersatz verlangen

Montag, 25. Mai 2020 um 14:46

WOLFBURG (IT-Times) - Der deutsche Automobilkonzern Volkswagen (VW) AG hat heute vor dem Bundesgerichtshof eine herbe Schlappe erlitten. Das Unternehmen muss wegen Diesel-Betrug Schadensersatz an Käufer zahlen.

Bundesgerichtshof BGH Karlsruhe

Volkswagen muss getäuschten Dieselfahrzeug Käufern Schadenersatz zahlen, so ein heutiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Dabei geht es um Zehntausende getäuschter Diesel-Fahrer, die ihre Autos zurückgeben können.

Das Verhalten des VW-Konzerns sei „objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren", entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am heutigen Montag in seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal.

„Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden“, so die Feststellung des BGH.

Das Verhalten von Volkswagen sei daher „vorsätzlich sittenwidrig“, „besonders verwerflich“ und führe wegen der „arglistigen Täuschung" zu einer Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB.

Damit dürfen klagende Autokäufer ihren VW zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Allerdings müssen sich die Käufer die bereits mit dem Auto gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, d.h. vom Anschaffungspreis abziehen.

Die Juristen bezeichnen diesen Umstand als „Nutzungsersatz“. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die theoretische Laufleistung eines Fahrzeugs des Wolfsburger Konzerns angesetzt wird. Diese kann schon mal mehrere Hunderttausend Kilometer betragen.

VW kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an, klagenden Kunden eine Entschädigung als Einmalzahlung anzubieten. Die Wolfsburger hatten bei Millionen Fahrzeugen illegale Abgastechnik eingesetzt, die Grenzwert-Tests in die Irre führten.

Manipuliert wurden die Stickoxid-Emissionen eines VW-Autos mit einer von der Volkswagen AG verbauten Software. Die Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG sei „überwiegend erfolgreich“, so der BGH.

 

Meldung gespeichert unter: Hintergrundberichte, Abgas-Skandal, Diesel Fahrverbot, Automobile, Volkswagen (VW), Software

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