Vorratsdatenspeicherung: TK-Unternehmen vor Riesen-Herausforderung

Vorratsdatenspeicherung

Dienstag, 14. Februar 2017 um 13:07

Der letzte Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Würden sich Unternehmen aber mit Blick auf die Gültigkeit des europäischen Datenschutzes weigern, die Daten nach deutschem Recht zu speichern und den Behörden zugänglich zu machen, drohten ihnen nicht nur Bußgeldzahlungen, sondern im schlimmsten Fall sogar Zwangsmaßnahmen bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebs.

„Weder die Telekommunikations-Überwachungsverordnung noch die zugehörige Technische Richtlinie sind in der erforderlichen Neufassung erlassen“, monierten Grützner und Heer. „Nach unseren Informationen werden diese voraussichtlich erst im Mai dieses Jahres verabschiedet werden und sollen dann bereits bis Ende Juni umgesetzt sein.“

Die Verbände hatten bereits in gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie Wirtschaft und Energie auf die damit verbundene Rechtsunsicherheit und die hohen finanziellen Belastungen, die den Unternehmen aus der Umsetzung erwachsen – die Branche kalkuliert dafür über eine halbe Milliarde Euro - hingewiesen und praxisorientierte Lösungen eingefordert.

Die Unternehmensvertreter nutzten die gestrige Infothek, um zahlreiche bestehende Fragen zur Umsetzung direkt an die Bundesnetzagentur zu adressieren. „Die noch vielen offenen Fragen werden wir nun in weiteren Runden mit dem Regulierer klären, um damit maximale Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen“, so Grützner und Heer abschließend.

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