Vorratsdatenspeicherung: TK-Unternehmen vor Riesen-Herausforderung
Vorratsdatenspeicherung
„Den Unternehmen läuft somit die verbleibende Zeit zur Umsetzung davon, während sich die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen nach dem EuGH-Urteil noch vergrößert hat“, konstatierten VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner und BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer.
Die beiden Branchenverbände informierten gestern in Düsseldorf mit ihrer gemeinsamen Infothek „Vorratsdatenspeicherung 2.0 und TK-Überwachungs-verordnung“ die Branche ausführlich über den aktuellen Gesetzgebungsstand und diskutierten Handlungsoptionen mit Vertretern der Bundesnetzagentur und der renommierten Anwaltskanzlei Juconomy.
„Die Branchenunternehmen sind gut beraten, sich intensiv mit diesem heiklen Thema auseinanderzusetzen“, erklärten Grützner und Heer. „Denn die Ausgangslage ist höchst unbefriedigend und mit hohen wirtschaftlichen und Haftungsrisiken für die Unternehmen verbunden.
Wenn ein Unternehmen die Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung erfüllen will und sich daher im Rahmen der deutschen Vorgaben zur Datenüberwachung verhält, läuft es Gefahr, gegen vorrangig geltendes EU-Recht zu verstoßen.“ Denn dieses, so der Europäische Gerichtshof in seinem aktuellen Urteil zu Verfahren aus Großbritannien und Schweden, hält die anlasslose und generelle Speicherung von Verkehrsdaten für unzulässig.
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