Viele Eltern wollen ihre Kinder im Notfall mit dem Handy orten

Montag, 23. Februar 2009 um 10:15
BITKOM

PRESSEMITTEILUNG

Handy-Ortung bringt zusätzliche Sicherheit für Eltern und KinderZehntausende Eltern haben sich bereits angemeldetJedes zweite Kind besitzt bereits ein eigenes Handy

Berlin, 23. Februar 2009

Jedes Jahr gehen in Deutschland mehr als 50.000 Vermisstenanzeigen ein, die Kinder und Jugendliche betreffen. Auch wenn sich die Situation in den allermeisten Fällen sehr schnell klären lässt, machen sich viele Eltern hin und wieder Sorgen, wo ihre Kinder bleiben. Handy-Ortung kann hier helfen. Zehntausende Eltern haben sich bereits bei diesen Diensten angemeldet, mit denen sie die Mobiltelefone ihrer Kinder schnell lokalisieren können. Darauf hat der Hightech-Verband BITKOM heute in Berlin hingewiesen. „Mit der Möglichkeit der Handy-Ortung können Eltern und Kinder einen Sicherheitsgewinn realisieren", sagt Prof. Dieter Kempf, Präsidiumsmitglied des BITKOM. „Viele Eltern und Ihre Kinder sehen den Sicherheitsgewinn für beide Seiten. Die Kaufentscheidung fällt deshalb immer häufiger für Mobiltelefone mit GPS-Funktion, mit denen dann auch die Ortungsdienste genutzt werden.“ Jedes zweite Kind zwischen 6 und 13 Jahren (52 Prozent) besitzt bereits ein eigenes Mobiltelefon, teilt der BITKOM auf Basis der KIM-Studie des Forschungsverbunds MPFS mit. Etwa jedes sechste Mobiltelefon (17 Prozent) ist mit GPS-Ortungsfunktion ausgerüstet. BITKOM beantwortet die wichtigsten Fragen zur Funktionsweise der Handy-Ortung:
 

Welche Verfahren gibt es?

Zwei Verfahren sind zu unterscheiden. Das sogenannte Funkzellen-Verfahren funktioniert auf allen Handys. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Prepaid- oder eine Vertragshandy handelt. Das zweite Verfahren ist gerätebasiert und funktioniert nur auf internetfähigen Handys. Im Zweifelsfall sollten die Eltern prüfen, ob das Gerät des Kindes die technischen Bedingungen erfüllt. Allerdings können beide Verfahren nur genutzt werden, sofern das zu ortende Handy eingeschaltet und im Mobilfunknetz eingebucht ist.
 

Wie werden die Ortungsdienste aktiviert?

Man registriert sich auf der Webseite des Anbieters und gibt die Nummer des zu ortenden Handys an. Anschließend muss man den Dienst vom zu ortenden Handy an den Netzbetreiber frei schalten, meist per SMS. So soll Missbrauch vermieden werden. Bei den gerätebasierten Diensten lädt man außerdem ein Programm auf das Mobiltelefon.
 

Wie wird eine Ortung gestartet?

Die Eltern loggen sich mit Benutzernamen und Passwort auf der Internetseite des Anbieters ein. Danach wird eine Straßenkarte mit der Position des Handys angezeigt. Bei den gerätebasierten Diensten können sich Eltern auf ihrem Handy – sofern die entsprechenden Programme dort installiert sind – eine Karte anzeigen lassen, auf der der Aufenthaltsort des Kindes markiert ist.
 

Was kosten diese Dienste?

Einige Anbieter verzichten auf eine Grundgebühr und stellen für jede Ortung einen kleinen Betrag (bis zu einem Euro) in Rechnung. Andere verlangen einen jährlichen Pauschalbetrag, der bereits eine bestimmte Anzahl von Ortungen enthält. Die gerätebasierten Dienste sind in der Regel kostenfrei. Allerdings fallen Verbindungskosten an, deren Höhe von den jeweiligen Mobiltelefon-Verträgen sowie vom individuellen Nutzerverhalten abhängen.
 

Müssen die Kinder darüber informiert werden?

Eltern sollten möglichst mit Ihrem Kind darüber sprechen, wenn sie Ortungsdienste nutzen. So schaffen Eltern Vertrauen und Verständnis. Eine Möglichkeit, für noch mehr Transparenz zu sorgen ist, die Kinder nach einer Lokalisierung per SMS benachrichtigen. Einige Portale bieten einen automatisierten Versand der SMS an.
 

Wie ist der grundsätzliche Rechtsrahmen?

Meldung gespeichert unter: BITKOM, Telekommunikation

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