VATM-Statement zur BNetzA-Mitteilung Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
„Aufgrund der über den Einzelfall hinausgehenden Begründung im Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Köln sieht die Bundesnetzagentur grundsätzlich von der Durchsetzung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung ab.
Dies gilt bis zur gerichtlichen Klärung im Hauptsacheverfahren. Der Beschluss des OVG sieht eine Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Vorratsdatenspeicherung (VDS, Mindestdatenspeicherung), VATM, Telekommunikation, Verbände
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.