VATM-Statement zur BNetzA-Mitteilung Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, 28. Juni 2017 um 14:59
VATM

Statement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.:

„Aufgrund der über den Einzelfall hinausgehenden Begründung im Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Köln sieht die Bundesnetzagentur grundsätzlich von der Durchsetzung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung ab.

Dies gilt bis zur gerichtlichen Klärung im Hauptsacheverfahren. Der Beschluss des OVG sieht eine Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Meldung gespeichert unter: Vorratsdatenspeicherung (VDS, Mindestdatenspeicherung), VATM, Telekommunikation, Verbände

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