VATM-Statement zur BNetzA-Mitteilung Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Der VATM begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, da sie die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer sicherstellt und auch nur so eine Gleichbehandlung aller Kundendaten ermöglicht wird.
Wir gehen davon aus, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren des Oberverwaltungsgerichts fallen wird. Es ist allerdings zu erwarten, dass das OVG bestrebt sein wird, eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen.“
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