VATM begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu TAL-Entgelten

Montag, 31. August 2009 um 15:31

„Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass hier ein künstlich hoher Preis zugunsten eines einzelnen Unternehmens festgelegt wurde, der die Wettbewerber extrem belastet. Darauf haben auch Wissenschaftler deutlich hingewiesen. Der überhöhte Mietpreis beschert dem Ex-Monopolisten laut WIK-Institut insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro, während den anderen Unternehmen das zu viel bezahlte Geld für Investitionen in neue Infrastrukturen fehlt. Daher würde ein niedrigerer TAL-Preis den Infrastrukturausbau fördern und nicht bremsen“, betont der VATM-Geschäftsführer. „Und trotz dieser politisch gewollten Zusatzeinnahmen kürzt dann die Telekom auch noch in diesem Jahr nach eigenen Angaben ihre Investitionen in die Breitbandversorgung von 300 Millionen auf 200 Millionen Euro.“

Zudem könne der TAL-Mietpreis längst nicht mehr isoliert betrachtet werden, so Grützner: „So sind z. B. die Kabelnetzbetreiber unabhängig von der TAL-Preisfestsetzung. Ein künstlich hoher TAL-Preis bedeutet damit einen unmittelbaren Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter.“

Der Rechtsstreit um die Höhe der TAL-Entgelte ist noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Telekom AG und die Bundesnetzagentur haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. „Unabhängig davon und wie die Verfahren für die Folgejahre ausgehen werden, steht der Regulierer aus unserer Sicht nun vor der Herausforderung, die Berechnungsmodelle an die jüngsten Entscheidungen und Kriterien für die Preisfindungen des EuGH und des VG Köln anzupassen. Die Zeichen der Gerichte sind eindeutig. Das Preisregime muss schnellstens überarbeitet werden und an die tatsächlichen Wirtschaftsbedingungen angeglichen werden“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer.

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