VATM begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu TAL-Entgelten

Montag, 31. August 2009 um 15:31
VATM

Köln, 31. August 2009. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine wichtige Entscheidung für den Telekommunikationsmarkt bekannt gegeben. Der zuständige Richter hat am Freitag aufgrund einer Klage mehrerer Wettbewerberunternehmen die Entgeltentscheidung für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Bundesnetzagentur von 2001 aufgehoben. Die TAL-Entgelte werden von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom AG für die Inanspruchnahme der so genannten letzten Meile bis zum Kunden bezahlt.

„Laut des Kölner Verwaltungsgerichts ist, wie von uns seit langem gefordert, eine Modifizierung der Berechnung der monatlichen TAL-Entgelte erforderlich. Das VG Köln hatte bereits Ende vergangenen Jahres bei der Preisfestsetzung des Regulierers aus dem Jahre 1999 festgestellt, dass sich das Berechnungsmodell damals – und damit aus unserer Sicht erst recht heute – stärker an den tatsächlichen historischen Kosten orientieren muss. Es darf nicht allein eine theoretische Wiederbeschaffung zur Kalkulationsbasis haben“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil. „Wenn in Wahrheit nicht weiter in Kupfernetze investiert wird, muss das auch zwingend berücksichtigt werden“, verdeutlicht er. So hatte es bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2008 gesehen.

Jedoch war auch bei der jüngsten TAL-Entgelt-Entscheidung im März dieses Jahres weiterhin das alte Berechnungsmodell zu Grunde gelegt worden. Sollte das VG-Urteil von 2008 und das von Freitag rechtskräftig werden, müsste die Bundesnetzagentur das monatliche Entgelt für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage neu ermitteln.

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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