VATM: Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bei BT durch VG Berlin bestätigt Auffassung des Verbandes
Unabhängig davon, dass eine angemessene Entschädigung verfassungsrechtlich geboten ist, würde sie nach Überzeugung des VATM zudem zu einem bewussteren und sorgfältigeren Umgang mit den verschiedenen Überwachungsinstrumenten führen. Wenn für jede Datenabfrage gezahlt werden müsse, dürfte noch stärker gewährleistet sein, dass sensible Telekommunikationsdaten nicht lediglich „auf Verdacht“ verlangt werden, sondern nur dann, wenn sie tatsächlich zur Verhinderung oder Aufklärung von Verbrechen unverzichtbar sind.
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