VATM: Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bei BT durch VG Berlin bestätigt Auffassung des Verbandes
BT begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt ist, bis der Gesetzgeber adäquate Entschädigungsregeln für die zu Investitionen verpflichtete Industrie geschaffen hat. „Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Staat die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung in Anspruch nehmen darf, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen", sagte Joachim Piroth, CFO von BT Germany und VATM-Präsidiumsmitglied. Das hatte das Berliner Verwaltungsgericht auch bereits mit seiner Entscheidung zur Auslandskopfüberwachung Anfang Juli bestätigt, nach der eine Inanspruchnahme der TK-Unternehmen ohne Entschädigung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Seit Jahren werde der TK-Branche von der Politik eine Entschädigungsregelung zugesagt, aber bislang nicht umgesetzt, so der VATM. Stattdessen müssten die Unternehmen immer mehr Aufgaben für den Staat bei der Verbrechensbekämpfung und -verfolgung übernehmen. „Wir werden nochmals aktiv auf die Politik zugehen, um in letzter Minute noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen“, kündigt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner an: „Unser Ziel ist nicht, Klagen zu gewinnen, sondern endlich eine gute Regelung zu finden.“
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