Tipp24 darf für Lotterie werben

Donnerstag, 3. März 2011 um 16:28
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HAMBURG (IT-Times) - Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat heute der Klage der Tipp24 SE stattgegeben, womit Werbung für Lotterieprodukte zulässig sei. Damit wurde das Werbeverbot aufgehoben.

Zudem wurde das Regionalitätsprinzip gekippt. So ist es nicht mehr Sache der Länder, die Erlaubnis zur Lotterievermittlung zu erteilen. Auch dürfen Vermittler Tippscheine nun nicht mehr nur bei den jeweiligen Landeslotteriegesellschaften abgeben. Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE, wertete den Entscheid als deutliches Signal: „Ein Erfolg auf ganzer Linie. Diese Entscheidung sollten auch die Ministerpräsidenten der Länder berücksichtigen.“ Die Ministerpräsidenten der Länder sollen derzeit über eine Neufassung des Glücksspiel-Staatsvertrages bestimmen. Er soll ab 2012 gelten.

Meldung gespeichert unter: Online-Lotterie, Zeal Network, Internet

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