Tipp24 AG: Neue Glücksspielregelung beeindruckt nicht

Mittwoch, 19. Dezember 2007 um 17:50
Zeal Network

HAMBURG - Obwohl am 19. Dezember 2007 bekannt wurde, dass offenbar alle Länderparlamente dem Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt haben, sieht die Tipp24 AG (WKN: 784714) ihr Online-Geschäft mit Lotterien nicht als gefährdet.

Der Gesetzgeber möchte mit dem Staatsvertrag der potenziellen Suchtgefahr, welche von den Internet- Lotterien ausgehen soll, entgegenwirken. Falls der Vertrag in Kraft tritt, dürften Lotterien im Internet nur noch im Jahr 2008 unter Einhaltung von Restriktionen angeboten werden. Zu Beginn des Jahres 2009 soll das Geschäft dann ganz verboten werden.

Trotz diese Vorstoßes der Regierung sieht sich Tipp24 allerdings in einer guten Ausgangslage. Verschiedene Gutachten von Verfassungsrechtlern, wie Prof. Dr. Bodo Pieroth oder Prof. Dr. Hermes, stärken dem Unternehmen nach eigenen Angaben den Rücken. Der Vertrag verstoße laut Verfassungsrechtlern gegen die deutsche Verfassung und gegen europäisches Recht. Auch die EU und das Bundeskartellamt kommen zu einem ähnlichen Ergebnis.  

Meldung gespeichert unter: Online-Lotterie, Zeal Network, Internet

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