Tipp24: Ärger in Sachsen-Anhalt
Die Tipp24 AG teilte mit, dass sie keine Kenntnis davon habe, weshalb Sachsen-Anhalt den jetzigen Zeitpunkt für den Erlass der Untersagungsverfügung gewählt hat. Das Unternehmen prüfe derzeit die sachlichen und rechtlichen Konsequenzen der Untersagung sowie die ihr hiergegen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel. Sollte der Tipp24 AG die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Sachsen-Anhalt dauerhaft unmöglich werden, würde sich daraus auf der Grundlage des derzeitigen Geschäftsvolumens eine Reduzierung der Umsatzerlöse um einen mittleren sechsstelligen Euro-Betrag pro Jahr und eine EBIT-Minderung in vergleichbarer Höhe ergeben. (ndi/rem)
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