Teilentscheidung im Schaltverteilerverfahren

Mittwoch, 1. Dezember 2010 um 18:04
BREKO

Bonn, 01. Dezember 2010 – Mit der gestern ergangenen ersten Teilentscheidung zur Änderung des Standardangebots hat die Bundesnetzagentur im Hinblick auf den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung an einem neu auf dem Hauptkabel zu errichtenden Schaltverteiler den bisher eingeschlagenen Weg bestätigt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt diese Entscheidung ganz ausdrücklich.

Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur ist die Telekom Deutschland nun aufgefordert, klare und nachprüfbare Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch festzulegen, mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer zu definieren, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen. Damit verleiht die Bundesnetzagentur der im März 2009 geschaffenen Verpflichtung für die Telekom Deutschland, Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern zu gewähren, Nachdruck und unterstützt faire Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationsmarkt.

Der Zugang zum Schaltverteiler ist für alternative Telekommunikationsnetzbetreiber essentiell, um ländliche Gebiete wirtschaftlich mit hochbitratigen Breitbandnetzen erschließen zu können. Die Entscheidung, einen Zugangsanspruch unter klaren und nachprüfbaren Voraussetzungen zur Teilnehmeranschlussleitung am Schaltverteiler zu ermöglichen, ist damit ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung. "Der Schaltverteiler, hat eine entscheidende Funktion für den schnellen und effektiven Breitbandausbau in Deutschland auch und gerade in ländlichen Regionen", sagt BREKO Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Einziger Wermutstropfen ist der Umstand, dass die Grenze für unterversorgte Gebiete nicht von 1 MBit/s auf 2 MBit/s angehoben wurde. Hier orientierte sich die Bundesnetzagentur an der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die anders als die Empfehlungen der EU-Kommission (2 Mbit/s), von einer ausreichenden Breitbandversorgung ab 1 MBit/s ausgeht. Diese Grenze ist vor dem Hintergrund der Vielzahl bandbreitenintensiver Internetanwendungen nicht mehr zeitgemäß und im Hinblick auf die ambitionierten Ziele der Breitbandinitiative der Bundesregierung (Versorgung von 75% der Haushalte mit 50 MBits/s im Jahr 2014) unterdimensioniert. "Hier sehen die im BREKO organisierten Mitgliedsunternehmen Nachbesserungsbedarf", ergänzt Albers. 

Über den BREKO

Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) ist ein im Jahre 1999 gegründeter Zusammenschluss von Festnetzbetreibern, der sich zum Ziel gesetzt hat, faire Wettbewerbsbedingungen in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt zu schaffen. Die derzeit rund 60 Mitgliedsunternehmen beschäftigen ca. 56.000 Mitarbeiter, investierten rund 1,3 Mrd. EUR und erwirtschaften einen Umsatz in Höhe von etwa 7 Mrd. EUR (Angaben bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2009).

Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de .

Meldung gespeichert unter: BREKO, Telekommunikation

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