Sony darf EMI-Musikverlag übernehmen - unter Auflagen
Musikrechte
Zuvor hatte die Kommission festgestellt, dass das Übernahmevorhaben in seiner ursprünglich angemeldeten Form in Bezug auf die Online-Lizenzierung von Urheberrechten bedenklich hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt sei. Eine Prüfung ergab, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss die Gesamtheit beziehungsweise einen Teil der Verlagsrechte an mehr als der Hälfte der Chart-Hits aus dem Vereinigten Königreich und Irland innegehabt hätte. Dies hätte dazu geführt, dass es für Kunden schwieriger geworden wäre, Musiklizenzen zu erwerben.
Die Unternehmen boten dann an, die weltweiten Rechte an Werken aus vier Katalogen sowie an den neueren und künftigen Titeln von zwölf zeitgenössischen britischen bzw. US-amerikanischen Musikautoren zu veräußern. Einige davon haben gegenüber den beteiligten Unternehmen Lieferverpflichtungen. Die Sony Corporation of America ist ein US-Tochterunternehmen der japanischen Sony Corp (WKN: 853687) und im Tonträgergeschäfts tätig. Über das Joint Venture mit Michael Jackson Estate, Sony/ATV, ist das Unternehmen auch im Musikverlagsgeschäft aktiv. Die britische EMI Group mit Sitz in London ist ein führendes Tonträgerunternehmen. (lim/rem)
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