Sondergutachten der Monopolkommission und Tätigkeitsberichte der BNetzA: Investitionen im ländlichen Bereich müssen gestärkt werden Abbau von Vorleistungsprodukten würde dem Breitbandausbau schaden

Dienstag, 17. Dezember 2013 um 17:25
VATM

Insbesondere das Aussetzen der Regulierung von Vorleistungen, um damit Infrastrukturinvestitionen des etablierten Unternehmens anzureizen, sei kontraproduktiv, weil die Breitbandinvestitionen in Deutschland derzeit mehrheitlich von den alternativen Netzbetreibern getätigt werden, so Prof. Dr. Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission. Präsident Homann wies darauf hin, dass die Marktanteilsgewinne der Wettbewerber gegenüber der Telekom „ausschließlich auf die Zuwächse bei den Kabelnetzbetreibern zurückzuführen seien“. „In diesem Marktumfeld kann es in Deutschland nicht in erster Linie darum gehen, ob die Telekom dort, wo es schon Wettbewerb und Breitband gibt – also in einzelnen Ballungszentren – aus der Regulierung entlassen werden kann, um ihren Kontrahenten besser Paroli bieten zu können. Es muss vielmehr darum gehen, Investitionen in den Ausbau in den ländlichen Regionen zu lenken“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Gestern hat die Bundesnetzagentur ihre Tätigkeitsberichte 2012/2013 für Tele-kommunikation und Post vorgestellt. Im Anschluss präsentierte die Monopolkommission ihr Sondergutachten „Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten“. Bei genauer Analyse des Sondergutachtens der Monopolkommission zum Telekomsektor wird deutlich, dass die Monopolkommission eine Überprüfung der Märkte und ihrer regionalen Entwicklung für erforderlich hält. Sie verknüpft damit aber keinesfalls die konkrete Forderung nach Herausnahme einzelner und für den Wettbewerb wichtiger Vorleitungsprodukte aus der Regulierung. Einer Deregulierung der Vorleistungsprodukte TAL und Bitstrom erteilte die Monopolkommission eine klare Absage. Sie führt dazu in Randnummer 32 aus: „In naher Zukunft ist von einem Anstieg der Bitstromnachfrage auszugehen. Auch langfristig kann davon ausgegangen werden, dass der Bitstromzugang an Bedeutung gewinnt. Dies spricht dafür, die Märkte für Bitstromzugangsprodukte weiterhin zu regulieren.“

Wie die Monopolkommission sieht aber auch der VATM zukünftig Potential für eine weitere Deregulierung. So könnte z.B. bei Markt 1 – dem letzten in der Regulierung verbliebenen Endkundenmarkt (Zugang zu festen Standorten) – perspektivisch über eine Entlassung aus der Regulierung diskutiert werden. Voraussetzung hierfür wäre aber, neben einer ausreichenden Übergangszeit von sicherlich mindestens drei Jahren, dass geeignete Vorleistungsprodukte diskriminierungsfrei und ohne Preis-Kosten-Schere zur Verfügung stünden.

Zu Recht weist die Kommission darauf hin, dass im Falle einer Deregulierung von  Markt 1 Call-by-Call gleichwohl im Rahmen von Markt 2 erhalten bleiben könnte und damit den Verbrauchern weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stünde.

Einer rein industriepolitisch motivierten Reduzierung der Regulierung – die EU-Kommission plant sowohl Markt 1 aus auch Markt 2 zukünftig pauschal aus der Regulierung zu entlassen – erteilte die Monopolkommission eine klare Absage. „Es gehört zu den erklärten Zielen der Europäische Kommission, die Anzahl der agierenden Unternehmen zu reduzieren, um etwaige Größenvorteile zu realisieren. Die Monopolkommission warnt ausdrücklich vor einer solchen Entwicklung.“ Es sei festzustellen, dass die „sachliche Analyse der Europäischen Kommission fehlerhaft“ sei. Bei einer stärkeren Fokussierung der Telekommunikationspolitik auf die Großunternehmen würden die Investitionen in Telekommunikationsinfrastrukturen eher zurückgehen als zunehmen, bewertet die Monopolkommission die Vorschläge aus Brüssel (RdNr. 159 des Gutachtens).  

Der BNetzA-Präsident betonte Fortschritte in der flächendeckenden Versorgung, hob die Bedeutung der Wettbewerbsunternehmen und des richtigen Technologiemixes hervor. Bei den Glasfaseranschlüssen in Deutschland, wie in anderen europäischen Ländern, erhöhe sich zwar die Nachfrage, „aber die Zahlungsbereitschaft steigt nicht in gleichem Maße mit“, gab Homann zu bedenken. Eine „Erweiterung des Universaldienstumfangs um den Breitbandanschluss“ hielt er, wie auch Zimmer, nicht für zielführend. Dezentrales Vorgehen verbessere hingegen die Planung und Finanzierung und begünstige den „simultanen Ausbau mit Hochgeschwindigkeitsnetzen auch außerhalb der Ballungsräume“, so Homann.


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