Singulus Technologies muss Verlust der Hälfte des Grundkapitals melden und unverzüglich zur außerordentlichen HV einladen

High-Tech Maschinenbau

Donnerstag, 21. September 2017 um 11:18

KAHL AM MAIN (IT-Times) - Das deutsche Spezial-Maschinenbauunternehmen Singulus Technologies AG hat die Hälfte des gesamten Grundkapitals der Gesellschaft aufgebraucht.

Singulus Technologies - Bluline II

Gemäß § 92 Abs. 1 AktG sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, eine Anzeige zu machen, wenn ein Verlust der Hälfte des Grundkapitals des Unternehmens eintritt.

Die Singulus Technologies AG hat im Halbjahresabschluss zum 31. August 2017 gem. HGB einen Verlust in Höhe von 16,7 Mio. Euro ausweisen müssen. Damit ist mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgebraucht.

Der Verlust soll nach Angaben von Singulus Technologies insbesondere aus Auftragsverzögerungen resultieren. Zum gleichen Zeitpunkt betrug das Eigenkapital des Unternehmens nur noch 3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 20,4 Mio. Euro).

Nach HGB könne der Umsatz erst dann verbucht werden, wenn die Abnahme der gelieferten Anlagen für CIGS Dünnschicht-Solarzellen nach China stattgefunden habe. Das soll nach Unternehmensangaben aber erst zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres 2018 erfolgen.

Die Singulus Technologies AG nutzt bei der Bilanzierung auch die International Financial Reporting Standards (IFRS). Dort werden Umsatz- und Gewinnanteile im Gegensatz zum HGB zeitlich früher berücksichtigt.

Meldung gespeichert unter: Dünnschicht-Solarmodule (Thin-Film), Singulus Technologies, Hintergrundberichte, Solartechnik

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