RapidShare in Deutschland für legal erklärt
HAMBURG (IT-Times) - Das Oberlandesgericht in Hamburg hat nunmehr den File-Hoster RapidShare in Deutschland de facto für legal erklärt. Das Urteil ist das Ergebnis eines langjährigen Rechtsstreits zwischen dem Schweizer File-Hoster und der GEMA.
Allerdings muss RapidShare nunmehr externe Webseiten bzw. eingehende Links überwachen, die Copyright-Rechte verletzen können. Zuvor hieß es, dass es bereits ausreicht, wenn RapidShare entsprechende Dateien bzw. Links auf seinen Servern löscht. RapidShare CEO Alexandra Zwingli freut sich dennoch, da das Hamburger Gericht erstmals der Argumentation von RapidShare gefolgt sei. Das Urteil sei signifikant für das Unternehmen, so Zwingli gegenüber TorrentFreak.com. RapidShare hatte in der Vergangenheit enorme Anstrengungen unternommen, um mit Rechteinhabern zu kooperieren bzw. Copyright-Verletzungen zu verhindern. (ami)
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