BGH-Urteil: Rapidshare verantwortlich für Warez
Filesharing
KARLSRUHE (IT-Times) - Am gestrigen Donnerstagabend hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein Urteil zu dem mehrere Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen dem US-amerikanische Videospielproduzenten Atari und dem schweizerischen Filehoster Rapidshare verkündet. Dank des Urteils werden Filehoster wie Rapidshare in Zukunft zur Rechenschaft bei Verletzungen des Urheberrechts gezogen.
Voraussetzung dafür, dass der Filehoster tatsächlich für illegal abgelegte Inhalte auf seinen Servern verantwortlich gemacht werden kann ist, dass er vorher auf den Verstoß aufmerksam gemacht worden ist und zumutbare Schritte zur Vermeidung neuer Verstöße unterlassen hat. Im speziellen Fall zwischen Atari und Rapidshare verwiesen die Richter den Streit zurück an die Vorinstanz.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Tatsache, dass Nutzer der Plattform Rapidshare das von Atari produzierte PC- und Konsolenspiel Alone in the Dark auf die Server des Filehosters hochluden und die Links zu den Dateien in einschlägigen Foren veröffentlichten. Gegen diese Praxis ging Atari mit einer Klage vor. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage von Atari abgewiesen. Dieses Urteil hob der BGH nun auf.
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