Pressestatement zur heutigen TAL-Entgelte-Entscheidung der BNetzA
Teilnehmeranschlussleitung (TAL)
„Mit der sicher letzten Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur TAL trägt die Bundesnetzagentur dem laufenden Migrationsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze Rechnung und schafft langfristig Rechtssicherheit für die Nachfrager dieser zentralen kupferbasierten Vorleistung der Telekom“, ordnet BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers die Entscheidung ein.
Albers betont weiter: „Wichtig ist aber jetzt, dass die Behörde auch zügig den nächsten Schritt macht und langfristige Planungssicherheit für die Glasfaser ausbauenden Unternehmen schafft, die für einen beschleunigten Ausbau der Glasfasernetze zwingend notwendig ist. Dazu muss sie gemeinsam mit der Branche in einem transparenten Verfahren ein Konzept erarbeiten, dass die wesentlichen der Fragen der Migration von kupferbasierten Netzen auf Glasfasernetze, wie die verfügbaren Vorleistungen, die Migrationsprozesse und -zeiträume und die Verteilung der Migrationskosten regelt. So machen es derzeit schon Regulierungsbehörden in anderen europäischen Ländern, wie Frankeich und Großbritannien, deren Vorgehensweisen Deutschland als Beispiel dienen sollten.“
Mit der langfristigen Festlegung der Entgelte ungefähr auf dem geltenden Niveau begegnet die Bundesnetzagentur auch den Bedenken der TAL-Nachfrager, dass die Entgelte aufgrund der im Zuge der zunehmenden Migration auf Glasfasernetze sinkenden Abnahmemengen für kupferbasierte Vorleistungen deutlich ansteigen könnten.
Hintergrund:
Mit der Entscheidung regelt die Bundesnetzagentur das Vorleistungsentgelt, das Wettbewerber für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an die Telekom zahlen müssen. Betroffen sind knapp 4 Mio. Kupfer-TAL. Die Bundesnetzagentur hatte die Entgelte zuletzt im Jahr 2019 reguliert und damals ein monatliches Entgelt in Höhe von € 11,19 für die Übernahme der Kupferdoppelader an einem Hauptverteiler (HVt-TAL) und € 7,05 für die Übernahme der Kupferdoppelader an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL) festgelegt.
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