Patientenverfügung: Wenn der Geist und Körper plötzlich nicht mehr mitmacht, ist es bereits zu spät - was hinter der Vorsorgemaßnahme steckt und zu beachten ist

Selbstbestimmung und Vorsorge

Allerdings ist es wohl unmöglich, alle denkbaren gesundheitlichen Zustände und entsprechende Behandlungsmethoden zu berücksichtigen. Aber es gilt grundsätzlich - je konkreter die Patientenverfügung desto besser, um Auslegungsfragen oder Widersprüche zu vermeiden.

Tipp: Patientenverfügungen sollten individuell verfasst und sowohl in medizinischer als auch in juristischer Hinsicht auf jeden Fall überprüft werden. Sonst läuft man Gefahr, dass sie vom Gericht als unwirksam erklärt wird.

Auch sollte die Patientenverfügung unter Umständen regelmäßig den aktuellen Lebensbedingungen des Betroffenen angepasst werden.

Am besten verfassen Sie neben einer Patientenverfügung auch eine Betreuungsverfügung und erteilen zudem eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten.

Auch sollte man den Aufbewahrungsort einer Patientenverfügung so auswählen, dass sie leicht gefunden werden kann. Am besten man führt sie immer mit sich und informiert zudem auch eine Vertrauensperson darüber.

Abgrenzung Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Während bei der Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter als Vertreter des Patienten in Gesundheitsfragen ernannt wird, regelt eine Patientenverfügung, ob und wie im Krankheitsfalle zu verfahren ist. Mit einer Betreuungsverfügung wird unterdessen ein Betreuer für den Betroffenen ernannt.

Mit der Patientenverfügung kann man vorsorglich genau festlegen, welche Behandlungen Sie in Krankheitssituationen erlauben und welche sie ablehnen. In diesem Fall entscheiden Sie also selbst.

Damit sind Betreuer und Bevollmächtigte im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an die Patientenverfügung gebunden.

Die Grenzen der Patientenverfügung

Die Patientenverfügung hört da auf, wo die aktive Sterbehilfe, also Maßnahmen zur direkten Lebensbeendigung (Tötung auf Verlangen) beginnt (§ 216 StGB). Hingegen ist eine Unterlassung von Maßnahmen zur Lebensverlängerung (passive Sterbehilfe) als Verfügung möglich.

Im Zweifel hat immer der „Schutz des menschlichen Lebens“ Vorrang vor möglichen Maßnahmen des Arztes oder anderer beteiligter Personen.

Das Problem

Eine Patientenverfügung muss auf die „konkrete Lebens­  und Behandlungssituation“ zutreffen. Hier können natürlich Auslegungsspielräume auftreten, die eine Verfügung unter Umständen unwirksam werden lassen.

Daher kann auch die zusätzliche Angabe von persönlichen Lebenseinstellungen, religiösen Bildern, Wertvorstellungen und Weltanschauungen hilfreich sein, um bei auftretenden Fragen Ihren Willen zu berücksichtigten.

Weitergehende Informationen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Broschüre „Betreuungsrecht“ herausgegeben, die weitere hilfreiche Informationen bietet und eine Entscheidungshilfe sein kann.

In der Broschüre vom Bundesministerium, die auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladbar ist, sind auch Muster für eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit entsprechenden Kommentaren enthalten.

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