Osram: Aktionäre sollen durch Übernahme von ams Barabfindung von 44,65 Euro erhalten
Beleuchtungshersteller
Der Vorstand der Osram Licht AG hat sich mit dem Vorstand der ams AG mit Sitz im österreichischen Premstätten über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ams Offer geeinigt.
Die ams Offer GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ams AG und nunmehr herrschendes Unternehmen. Für den 3. November 2020 soll eine außerordentliche Hauptversammlung (HV) der Osram Licht AG einzuberufen werden.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären von Osram für die Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 Euro brutto je Aktie gewährt wird.
Darüber hinaus sollen Aktionäre der Osram Licht AG eine Barabfindung in Höhe von 44,65 je Aktie erhalten. Die HV muss den Beschlüssen von Aufsichtsrat und Vorstand der Osram Licht AG noch zustimmen. Im Vorfeld hatte ams 41 Euro je Aktie geboten.
Für das Geschäftsjahr 2021, das vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 läuft, erwartet die Osram Licht AG unter diesen Voraussetzungen ein Umsatzwachstum zwischen sechs und zehn Prozent.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: ams, Mergers & Acquisitions (M&A), LED (Light-Emitting Diode, Leuchtdiode), AMS-Osram, Halbleiter, Hardware
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.