Nur ein Drittel kümmert sich um den eigenen digitalen Nachlass

Digitaler Nachlass

Montag, 23. Oktober 2023 um 15:12

37 Prozent haben ganz oder teilweise festgelegt, was mit Online-Konten, Profilen und Geräten nach ihrem Tod geschehen soll

Ein Drittel wünscht sich, dass Profile in Social Media auch nach dem Tod bestehen bleiben

BITKOM

Berlin, 23. Oktober 2023

E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Medien, die PIN für das Smartphone: Nur ein gutes Drittel der Internetnutzerinnen und Internetnutzer (37 Prozent) kümmert sich darum, was nach dem eigenen Tod mit dem so genannten digitalen Erbe geschieht. 16 Prozent haben ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt – und 21 Prozent teilweise. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.178 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 1.014 Internetnutzerinnen und -nutzer. Damit liegt der Wert seit mehreren Jahren auf ähnlichem Niveau: 2019 waren es insgesamt 31 Prozent und 2021 40 Prozent, die angaben, sich ganz oder teilweise um ihr digitales Erbe gekümmert zu haben. Immerhin: Weitere 15 Prozent planen laut der aktuellen Umfrage, dies künftig zu tun. 45 Prozent schließen eine Regelung ihres digitalen Nachlasses kategorisch aus.  „Jeder und jede sollte sich frühzeitig darum kümmern, was im Falle des eigenen Todes mit dem digitalen Erbe geschieht. Eine Übersicht über alle Accounts inklusive Benutzernahmen und Passwörter kann man an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren oder in einem notariell angefertigten Testament hinterlegen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Unter denjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, hat die große Mehrheit (83 Prozent) eine Vertrauensperson aus dem Umfeld benannt, die sich um den digitalen Nachlass und die Online-Accounts kümmern soll. 47 Prozent haben bei Online-Diensten und sozialen Netzwerken – sofern möglich – konkrete Nachlasskontakte angegeben. 13 Prozent haben testamentarisch vorgesorgt. Fast niemand (2 Prozent) nutzt eine kommerzielle Plattform oder App für die digitale Nachlassplanung. „Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers oder Smartphones – dies beinhaltet auch den Zugang zu Accounts etwa in sozialen Medien“, betont Rohleder. „Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen.“

Gefragt danach, welche Bereiche ihres digitalen Erbes sie geregelt haben, gibt jedoch nur jeder und jede Zehnte (10 Prozent) an, dies für die Logins zu sozialen Netzwerken getan zu haben. Deutlich mehr Menschen haben die Zugänge und PINs von Geräten wie Smartphone, Laptop oder Tablet, die 72 Prozent hinterlegt. 42 Prozent haben Regelungen für ihre Logins zu online verwalteten Services wie Bankkonten oder Versicherungen getroffen und 36 Prozent für den Verbleib ihrer Hardware. Ebenfalls ein Drittel (35 Prozent) hat Zugänge zu Online-Konten oder Messenger-Diensten für Hinterbliebene hinterlegt und 29 Prozent zu Online-Speichern oder Cloud-Diensten. Ein Fünftel (20 Prozent) hat Regelungen für Zugänge zu Videotelefonie-Diensten getroffen.

Meldung gespeichert unter: Cloud Computing, E-Mail, Chat und Messenger, Notebooks (Laptops), Smartphone, Personal Computer (PC), Speicher, Social Media (soziale Medien), Digitalisierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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