NetzDG: Ab 1.1. wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Freitag, 29. Dezember 2017 um 14:29

Bislang sind keine geltenden Leitlinien für Bußgelder veröffentlicht worden, die bei Verstößen gegen das Gesetz auf Unternehmen zukommen. „Dass der Bußgeldkatalog immer noch nicht veröffentlicht ist, spricht Bände“, sagt Rohleder.

„Neben den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzestext führt dieser Zustand zu weiterer Rechtsunsicherheit. Selbst die zuständigen Beamten wissen anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen.“

Nach Ansicht des Bitkom ist das NetzDG unvereinbar mit EU-Recht und behindert gemeinsame Regeln gegen Hasskriminalität in Europa. „Wir brauchen mehr Gemeinsamkeit in Europa, nicht mehr Alleingänge“, so Rohleder.

Bitkom betont darüber hinaus, wie wichtig der Einsatz gegen Hassrede und Kriminalität im Internet ist. Rohleder: „Es muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden.

Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken umfassend nachkommen können. Derzeit geschieht das Gegenteil.“

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