NetzDG: Ab 1.1. wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Freitag, 29. Dezember 2017 um 14:29

■   Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird ab 2018 voll wirksam
■   Gültiger Bußgeldkatalog fehlt
■   Rohleder: „Das NetzDG ist eine Mogelpackung.“

BITKOM

Ab dem 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) voll anwendbar.

Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern ermöglichen, sich über rechtswidrige Inhalte beschweren und diese bei den jeweiligen Unternehmen melden zu können.

Soziale Netzwerke sind dann dazu verpflichtet, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und bei mutmaßlichen Rechtsverstößen zu löschen. Die Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit der Inhalte liegt dabei beim Betreiber des Netzwerks.

Der Digitalverband Bitkom erneuert seine grundsätzliche Kritik am NetzDG und den dort vorgeschriebenen Verfahren. „Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

„Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden“, erklärt Rohleder.

„Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert. Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.“

Meldung gespeichert unter: Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Verbände

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