Mit NGA-Rahmenregelung kann der flächendeckende Glasfaserausbau wirksam vorangetrieben werden

Next-Generation-Access (NGA) - Netze

Montag, 15. Juni 2015 um 17:44
BREKO

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) begrüßt in einer ersten Reaktion die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die von der deutschen Bundesregierung eingereichte Förderregelung für den Aufbau von Next-Generation-Access-(NGA-)Netzen („NGA-Rahmenregelung“) zu genehmigen. Die mit drei Milliarden Euro ausgestattete NGA-Rahmenregelung wird neben der Förderung von passiven Infrastrukturen (zum Beispiel Leerrohre, Kabeltrassen oder Zugangsschächte) auch die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken unterstützen. Damit wird eine wichtige Basis für mehr Investitionen in den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen geschaffen. Die EU-Kommission kam nach Prüfung der deutschen Rahmenregelung zu dem Ergebnis, dass sie „einen Beitrag zu den Zielen der Digitalen Agenda der EU leistet und dabei der Wettbewerb im Binnenmarkt gewahrt bleibt“.

„Mit der NGA-Rahmenregelung können nun verschiedenste Formen der Förderung rechtlich abgesichert und so der flächendeckende Glasfaserausbau wirksam vorangetrieben werden“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers den heutigen Beschluss der EU-Kommission. „Die NGA-Rahmenregelung muss in der Praxis so umgesetzt werden, dass alle Marktteilnehmer gleichermaßen an entsprechenden Ausschreibungen teilnehmen und die Fördermittel für den Breitbandausbau somit möglichst effizient eingesetzt werden können.“ Auch die Rahmenbedingungen für solche Förderprogramme müssten entsprechend diskriminierungsfrei ausgestaltet werden, betont Albers.

Meldung gespeichert unter: Breitband, BREKO, Telekommunikation, Verbände

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