Kooperation: Hat Ihre Company nicht genügend Ressourcen und/oder Know-how? Eine strategische Zusammenarbeit könnte die Probleme lösen

Unternehmensstrategie

Gründe für eine Kooperation

Eine Zusammenarbeit mehrerer Parteien kann dazu dienen, Know-how bzw. Erfahrungen auszutauschen. In der Praxis findet man diese Art der Partnerschaft zum Beispiel häufig in Vertriebsangelegenheiten.

Auch das Time-To-Market kann ein wichtiger Grund für das Eingehen einer Zusammenarbeit sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein Markt (Absatzmarkt) schnell bearbeitet werden muss, um Markteintrittsbarrieren aufzubauen.

Dies ist bei technischen Innovationen häufig zu beobachten. Im strategischen Marketing spricht man dann von einer Sprinkler-Strategie (Gegenteil: Wasserfall-Strategie). Hier kann ein zusätzlicher Kooperationspartner unter Umständen die Marktdurchdringung und Expansion beschleunigen.

Kooperationen können unter Umständen die operativen Kosten im Unternehmen durch die Nutzung von Synergieeffekten in z.B. Technologie, Produktion und Vertrieb senken oder einen besseren Zugang zu Rohstoff-Ressourcen ermöglichen.

Auch der Markteintritt in ein anderes Segment oder Land kann der Auslöser einer regionalen oder internationalen Kooperation sein. Regierungen in Schwellenländern lassen es oftmals nicht zu, dass ein ausländisches Unternehmen allein den Markt vor Ort bearbeitet.

Daher werden häufig staatlich initiierte „Zwangskooperationen“ mit heimischen bzw. lokalen Unternehmen angeordnet, die oftmals in Form eines Joint Venture mit Mehrheit beim lokalen Unternehmen gegründet werden.

Eine strategische Kooperation kann auch das unternehmerische Risiko beider Gesellschaften senken, weil Ressourcen und notwendige Investitionen auf mehrere Schultern verteilt werden.

Grenzen einer Kooperation

Grenzen von Kooperationen können in rechtlicher, wirtschaftlicher, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Hinsicht auftreten. Unterschiedliche Zielsetzungen und Interessenslagen können dann zur Beendigung einer Zusammenarbeit führen.

Eine strategische Kooperation kann so weit reichen, dass der Wettbewerb eingeschränkt werden kann und die nationalen und internationalen Wettbewerbshüter auf den Plan ruft.

Kartellbehörden, in Deutschland ist das Bundeskartellamt und für Europa die Europäische Kommission zuständig, prüfen strategische Partnerschaften und haben die Möglichkeit, mit Verboten und Einschränkungen der Zusammenarbeit zu reagieren.

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