Juristische Person: Definition und Bedeutung für den Unternehmer bzw. Vorstand oder Geschäftsführer einer Company
Business und Recht
Vertretungsberechtigt bei juristischen Personen sind Organe wie Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer bzw. deren Vertreter (z.B. Prokuristen).
Dagegen zählen einige Formen von Personengesellschaften nicht zur Gruppe der juristischen Personen. Das sind unter anderem die Kommanditgesellschaft (KG), die Offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Staat, Länder, Gemeinden oder auch öffentliche Sparkassen gehören wie auch selbständig agierende Anstalten des öffentliches Rechts (z.B. Deutsche Bundesbank) oder Stiftungen des öffentlichen Rechts zur Gruppe der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts, also Körperschaften (z.B. Industrie- und Handelskammern und staatliche Universitäten), Anstalten (z.B. Rundfunkanstalten) und Stiftungen können Erlasse herausgeben und unterliegen der Staatsaufsicht.
Abgrenzung natürliche und juristische Person
Menschen sind natürliche Personen und mit der Geburt Träger von Rechten und Pflichten. So haben zum Beispiel alle Menschen in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Leben.
Im Gegensatz dazu sind juristische Personen keine natürlichen Personen, sondern ein Zusammenschluss bzw. eine Vereinigung von natürlichen Personen oder auch Sachen bzw. Vermögen.
Die Vereinigung ist dann der Träger von Rechten und Pflichten. Erst durch den Status der juristischen Person werden Unternehmen überhaupt handlungs- und rechtsfähig sowie auch partei- und deliktsfähig.
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