Jaxx AG: Gerichtsurteil sichert vorerst Geschäftsgrundlage
Altenholz - Die Jaxx AG (WKN: A0JRU6) kann auch im nächsten Jahr mit der Online-Lotto-Vermittlung Geld verdienen.
Wie das Unternehmen mitteilte, habe das Verwaltungsgericht Berlin einer Klage eines weiteren Lotto-Spielvermittlers stattgegeben. In der Klage hatte der Spielvermittler den neuen Glücksspielstaatsvertrags angezweifelt. Dieser sah vor, dass Spielvermittler für ihre Tätigkeit im Internet bereits in 2008 eine Erlaubnis in jedem Bundesland beantragen sollten. Dies, so die Berliner Richter, sie unvereinbar mit der Dienstleistungsfreiheit in Europa.
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