Jaxx AG: Gerichtsurteil sichert vorerst Geschäftsgrundlage
Ferner stellten die Richter fest, dass das Verbot der Vermittlung im Internet europarechtswidrig und unanwendbar ist. Dieses sollte ab 2009 gelten. Für Jaxx bedeutet das Urteil in erster Linie, dass man die eigenen Kunden in und um Berlin auch 2009 bedienen könne. Ursprünglich hatte der Staatsvertrag vorgesehen, dass Lotto-Spielvermittler wie Jaxx die Scheinabgabe nur bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes einspielen können, in denen sich der Teilnehmer aufhält. Diese Gebietsaufteilung sei ebenfalls nicht mit dem europäischen Recht zu vereinbaren.
Für Lotto-Vermittler wie Jaxx, die sich durch Provisionen der staatlichen Lottogesellschaften finanzieren und den Lottospielern selbst Mehrwertdienste (VANs) wie SMS-Mitteilungen im Gewinnfall bieten, ist damit vorerst die Geschäftsgrundlage gesichert. Es handelt sich jedoch erst einmal nur um einen Präzedenzfall, durch den sich Jaxx laut Vorstandssprecher Rainer Jacken allerdings für andere Verfahren gestärkt sieht. (vue/rem)
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