Geoblocking oder wie man Verbraucher im elektronischen Handel ausschließt
Digitaler Binnenmarkt
Digitaler Binnenmarkt in Europa als Ziel der EU Kommission
In Europa spricht man auch über den digitalen Binnenmarkt, die EU-Kommission ist als Wettbewerbshüter daher bemüht, Hindernisse im grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu beseitigen.
Durch Geoblocking werden europäische Verbraucher oftmals daran gehindert, in anderen Mitgliedsstaaten online Produkte einzukaufen bzw. auf digitale Inhalte zuzugreifen.
Geoblocking kontra Europäisches Wettbewerbsrecht
Nicht marktbeherrschende Unternehmen können aber ohne Weiteres einseitig Geoblocking praktizieren, dies verstößt nicht gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Beruht Geoblocking allerdings auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen, prüfen die Wettbewerbshüter, ob ein wettbewerbsschädigendes Verhalten dieser Gesellschaften vorliegt.
Die EU Kommission kann in diesem Fall Ermittlungen einleiten und prüfen, ob die EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingehalten werden.
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