Geoblocking oder wie man Verbraucher im elektronischen Handel ausschließt

Digitaler Binnenmarkt

EU-Kommission Zentrale

Bestimmte Waren und Dienstleistungen bzw. Online-Inhalte sind im elektronischen Handel oftmals nur in bestimmten Ländern oder Regionen erhältlich.

Verantwortlich dafür ist das sogenannte Geoblocking, das von Unternehmen territoriale Beschränkungen von Produkten und Inhalten zulässt.

Funktionsweise von Geoblocking

Beim Geoblocking verweigern Unternehmen zumeist die Lieferung ihres Angebotes  ins Ausland. Darüber hinaus werden auch Zahlungen aus dem Ausland abgelehnt oder zum Beispiel der Zugang zu entsprechenden Websites verweigert bzw. auf andere Internetseiten umgeleitet.

Hierbei wird in der Regel die IP-Adresse eines Verbrauchers genutzt, mit der beispielsweise der Standort eines Computers oder Smartphones ausgemacht werden kann.

Geoblocking im elektronischen Handel relativ weit verbreitet

Geoblocking im elektronischen Handel (E-Commerce) ist beispielsweise auch in der Europäischen Union (EU) relativ weit verbreitet. Verbraucher können dann aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch Geoblocking bei Unternehmensangeboten ausgeschlossen werden.

Dieses Phänomen kommt immer dann vor, wenn Unternehmen aus welchen Gründen auch immer entschieden haben, ihre Produkte nur in bestimmten Ländern zu vertreiben.

Aber nicht nur der Verkauf von Produkten, sondern auch Online-Inhalte sind vom Geoblocking betroffen. So werden beispielsweise auch von staatlichen Regierungen komplette Websites bestimmter Unternehmen aus dem Ausland blockiert.

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

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