Geldwerter Vorteil: Ob Auto, Verpflegung oder Unterkunft - wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit zusätzlichen Sachbezügen dennoch Steuern sparen können

Gehälter und Löhne

Strecke Arbeitsplatz und Wohnort: 50 Kilometer

Anwendung der Ein-Prozent-Regelung:  80.000 Euro x 0,01 = 800 Euro

Strecke Arbeitsplatz und Wohnort: 80.000 Euro x 50 x 0,0003 = 1.200 Euro

Zusatzeinkommen: 2.000 Euro (800 Euro + 1.200 Euro)

Das Zusatzeinkommen wir dem Bruttolohn hinzugerechnet und dann versteuert.

Man sollte also genau abwägen, ob sich nicht die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs lohnt. Dabei sind zu zahlende Steuern und Versicherungen sowie mögliche Finanzierungskosten und Reparaturen zu berücksichtigen.

Fahrtenbuch

Neben der Ein-Prozent-Regelung gibt es auch die Möglichkeit der Führung eines  Fahrtenbuchs. Dabei müssen alle Fahrten genau, lückenlos und schriftlich im Buch aufgeführt werden.

In der Regel lohnt sich ein Fahrtenbuch dann, wenn man das Firmenfahrzeug wenig privat nutzt. Es ist aber mit Aufwand verbunden, der manchmal schon nervig sein kann.

Beispiel für Mitarbeiterrabatt

Der Mitarbeiter eines Möbelhauses erhält einen Rabatt von 30 Prozent auf ein Sofa.

Regulärer Neupreis des Sofas: 6.000 Euro

30 Prozent Rabatt: 6.000 Euro x 0,3 = 1.800 Euro

Gesetzlich geregelter Rabattfreibetrag (Stand: August 2017): 1.080 Euro

Geldwerter Vorteil: 1.800 - 1.080 Euro = 720 Euro

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Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

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