GbR: So gründen Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes und was das für Sie bedeutet

Gründung einer Gesellschaft

Personales Element: Charakteristikum der GbR

Anders als Kapitalgesellschaften ist die GbR durch das personale Element der Gesellschafter gekennzeichnet. Das bedeutet, dass sie im Wesentlich davon abhängt, dass die ursprüngliche Konstellation der Gesellschafter fortbesteht.

Verstirbt etwa ein Gesellschafter, ist dies ein gesetzlicher Auflösungsgrund, soweit er nicht durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen wurde.

Das personale Element verlangt ferner, dass sich jeder Gesellschafter in die Gesellschaft einbringt, z.B., indem er sich an der Geschäftsführung beteiligt. Diese kann nicht, wie bei Kapitalgesellschaften, an Dritte übertragen werden. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass nur ein Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt.

Jeder Gesellschafter hat das Recht, einer Handlung der Geschäftsführung zu widersprechen, woraufhin diese unterbleiben muss. Neue Gesellschafter können der Gesellschaft nur beitreten, wenn alle Gesellschafter dem Beitritt zustimmen.

Dies geschieht durch einen Aufnahmevertrag zwischen den Alt- und dem Neugesellschafter sowie eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages.

Fazit

Die GbR ist eine einfach zu gründende Gesellschaft für alle möglichen praktischen, nicht rein auf Erwerbswirtschaft gerichteten Zwecke. Ihr Erfolg hängt wesentlich von ihrer inneren Organisation und dem Verhältnis zwischen den Gesellschaftern ab.

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sollte man dennoch nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die Gesellschafter einer GbR haften unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.

Daher ist es wichtig, so viel wie möglich schriftlich im Gesellschaftsvertrag zu regeln, damit es zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu (unvorhergesehenen) Streitigkeiten kommt.

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