Facebook droht in der EU Massenklage wegen Datenleck über 500 Millionen Konten

Datenschutz

Montag, 19. April 2021 um 10:28

Damit, i.e.S. durch den Artikel 82 der DSGVO, habe man zugleich auch das Recht auf eine finanzielle Entschädigung von Facebook für Verletzungen von personenbezogenen Daten.

Seit Mai 2018 sieht die EU Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens für die schwersten Verstöße gegen den Datenschutz vor.

Facebook-Nutzer, die in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum leben, werden aufgefordert, zu überprüfen, ob sie von dem Vorfall betroffen sind.

Überprüfen kann man dies über die Website https://haveibeenpwned.com/. Zu den Informationen, die abgegriffen wurden, gehören Arbeitgeber, Beziehungsstatus, E-Mail-Adressen, Facebook-IDs, Handynummern und Standort.

Derartige Scraping-Angriffe gab es bereits auch bei Plattformen wie LinkedIn und Clubhouse. Rückstände in der Bearbeitung von solchen Fällen und ein schleppendes Verfahren aber sind Hemmnisse in der Durchsetzung von EU-Richtlinien.

Im Vorfeld hatte bereits die Europäische Kommission (EU-Kommission) Druck auf Irlands Datenschutzbeauftragten ausgeübt. Auch andere EU-Länder wie Italien bitten Facebook nun um Klärung.

Obwohl die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) eine Meldepflicht für Datenschutzverletzungen vorsieht, hat Facebook die federführende EU-Datenaufsichtsbehörde nicht über den Angriff informiert.

Das sollte das Strafmaß nicht unbedingt mildern. Facebook entdeckte das Leck, wobei angeblich bis September 2019 die Sicherheitslücke auf der eigenen Plattform geschlossen sein sollte. (lim/rem)

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