EU-Richtline zur Plattformarbeit schafft neue Rechtsunsicherheit

Plattformarbeit

Freitag, 9. Februar 2024 um 15:00

Berlin, 08. Februar 2024
Die Trilog-Verhandlungen über die EU-Richtline zur Plattformarbeit sind mit einem Kompromiss zu Ende gegangen. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder

BITKOM

„Der jetzt gefundene Kompromiss bei der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit verfehlt sein Ziel. Statt europaweit einheitliche Regeln zu schaffen, drücken sich EU-Parlament und Rat vor den eigentlichen Fragen. Sie lassen im Unklaren, welche Indikatoren eine selbstständige von einer unselbstständigen Arbeit unterscheiden und überlassen es nun den Mitgliedstaaten, dies zu definieren. Die Folge wird wie so oft ein Flickenteppich nationaler Regelungen sein, der neue Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten schafft.

Plattformarbeit muss in Europa einheitlich geregelt werden, damit der Binnenmarkt nicht durch nationale Gesetzgebung fragmentiert wird. Dabei braucht es Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für plattformvermittelte Dienste. Nur so können echte Selbstständige weiterhin ihre Dienste anbieten sowie Unternehmen in innovative Technologien investieren und grenzüberschreitend wachsen. Eindeutige Kriterien für die Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses sind auch deshalb von entscheidender Bedeutung, damit der bürokratische Aufwand im Falle eines sogenannten Widerlegungsverfahrens für Plattformtätige und Unternehmen erträglich bliebt. “

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