EU-Kommission winkt Ausschreibungsregelung für erneuerbare Energien und staatliche Beihilfen in Deutschland durch

Förderung für erneuerbare Energien

Mittwoch, 21. Dezember 2016 um 12:18
EU Kommission - Logo

BRÜSSEL (IT-Times) - Die Europäische Kommission bringt eine Änderung für das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) auf den Weg. Nach einem Pilotprojekt soll die Förderung nun hauptsächlich über Ausschreibungen gewährt werden.

Nachdem die EU-Kommission im Jahr 2014 mit dem „EEG 2014“ bereits Prämien für Pilotausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen eingeführt hatte, meldete Deutschland im Jahr 2016 eine Novelle für das Gesetz an.

Das Ziel dieser Novelle ist es, für die Auswahl der förderfähigen Ökostrom-Erzeuger generell Ausschreibungen einzusetzen und dies nicht ausschließlich auf die Photovoltaik-Technologie zu beschränken.

Deutschland konnte nachweisen, dass technologiespezifische Ausschreibungen zu einem profitableren Ergebnis führen als Ausschreibungen, bei welchen die Technologien untereinander konkurrieren.

Meldung gespeichert unter: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), Europäische Kommission (EU-Kommission), Solartechnik, Windkraft

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