EU-Kommission winkt Ausschreibungsregelung für erneuerbare Energien und staatliche Beihilfen in Deutschland durch
Förderung für erneuerbare Energien
Nachdem die EU-Kommission im Jahr 2014 mit dem „EEG 2014“ bereits Prämien für Pilotausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen eingeführt hatte, meldete Deutschland im Jahr 2016 eine Novelle für das Gesetz an.
Das Ziel dieser Novelle ist es, für die Auswahl der förderfähigen Ökostrom-Erzeuger generell Ausschreibungen einzusetzen und dies nicht ausschließlich auf die Photovoltaik-Technologie zu beschränken.
Deutschland konnte nachweisen, dass technologiespezifische Ausschreibungen zu einem profitableren Ergebnis führen als Ausschreibungen, bei welchen die Technologien untereinander konkurrieren.
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Meldung gespeichert unter: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), Europäische Kommission (EU-Kommission), Solartechnik, Windkraft
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