ESA: Weltraumforschung als europäisches Gemeinschaftsprojekt - Das steckt hinter der Weltraumorganisation

Weltraumbehörden

Hauptaufgabe der Weltraum-Agentur European Space Agency ist der Beschluss von Zukunfts- bzw. Forschungsprojekten sowie deren Realisierung, Förderung und Koordination.

Die ESA ist eine eigenständige und unabhängige Organisation, die Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) hat und Beziehungen zur EU pflegt.

Zusammen mit der EU ist die Weltraumbehörde für die Entwicklung einer europäischen Weltraumstrategie und -politik verantwortlich. Zu den Teilaufgaben zählen beispielsweise auch die Erforschung unseres Sonnensystems und deren Planeten, darunter auch die Erde und der Mars.

Auch die Erforschung von Galaxien und des Universums und die Entwicklung neuer Kommunikationstechnologien gehören zu den Aufgaben der europäischen Weltraumorganisation.

Auch die Zusammenarbeit über Partnerschaften mit anderen Weltraumorganisationen ist ein Aufgabenfeld der europäischen Weltraumbehörde ESA.

Zusammensetzung der ESA

Der Weltraumagentur ESA gehören aktuell 22 europäische Mitgliedsstaaten an, sie besteht also nicht aus allen EU- Mitgliedsstaaten. Mitarbeiter der Organisation sind Wissenschaftler, Ingenieure, IT-Spezialisten und Verwaltungsangestellte.

Europäische Mitgliedsstaaten der ESA sind zurzeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.

Das Land Kanada beteiligt sich an einzelnen Projekten als Kooperationspartner. Hinzu kommen europäische Kooperationsstaaten, worunter Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, die Slowakische Republik und Slowenien fallen.

Der ESA-Rat ist das Lenkungsgremium der ESA und trifft Grundsatzentscheidungen für die Rahmenstrategie der Programme. Jeder Mitgliedsstaat hat dabei eine Stimme im ESA-Rat. Alle vier Jahre wählt der ESA-Rat einen Generaldirektor, der die ESA leitet.

Finanzierung der ESA

Weltraumforschungsprogramme und das allgemeine Budget der ESA werden über ein "Pflichtprogramm" von allen Mitgliedsstaaten gemeinsam getragen, die je nach Bruttoinlandsprodukt finanzielle Mittel beisteuern müssen.

Bei den "optionalen Programmen“ kann jeder ESA-Mitgliedsstaat selbst entscheiden, ob und welche Mittel er in welcher Höhe bereitstellt. 

Aufgabe des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Zusammenhang mit der ESA

Die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bei der ESA werden durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) vertreten.

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