Entgelte für die UKW-Rundfunkübertragung vorläufig untersagt
Rundfunkfrequenzen
Die Bundesnetzagentur hat heute dem Unternehmen Media Broadcast GmbH vorläufig untersagt, gegenüber einigen Radioveranstaltern neue Entgelte für die Übertragung von UKW-Rundfunksignalen einzuführen.
Nach den bisherigen Ermittlungen verstoßen 14 der insgesamt 102 verschiedenen Entgelte offenkundig gegen das Verbot eines Preishöhenmissbrauchs zu Lasten der betroffenen Programmveranstalter.
Weitere 40 Entgelte beeinträchtigen die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von UKW-Übertragungsleistungen, weil sie gegen das Verbot sog. Preis-Kosten-Scheren verstoßen. In diesen Fällen reicht die Spanne zwischen dem Entgelt für die Antennen(mit)benutzung und den Entgelten für die Ausstrahlung der UKW-Rundfunksignale offenkundig nicht aus, um einem effizienten Unternehmen die Erzielung einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals zu ermöglichen.
Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle
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