Entgelte für die UKW-Rundfunkübertragung vorläufig untersagt
Rundfunkfrequenzen
Aufgrund einer Regulierungsvorgabe hatte die Media Broadcast der Bundesnetzagentur vor zwei Wochen die Entgelte angezeigt, die sie ab dem 1. April 2017 von den Programmveranstaltern für die Ausstrahlung von deren UKW-Hörfunkprogrammen verlangen wollte.
Wegen des offenkundigen Verstoßes der angezeigten Entgelte gegen die gesetzlichen Entgeltmaßstäbe ist ein Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle eingeleitet worden, in dessen Rahmen die Entgelte nunmehr im Einzelnen geprüft werden. Die vorläufige Untersagung der angezeigten Entgelte gilt bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren.
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