Deutliche Warnung des Europäischen Gerichtshofes an die deutsche Regierung

Donnerstag, 3. Dezember 2009 um 12:43

In der neuen Legislaturperiode steht eine umfangreichere Novelle des Telekommunikationsgesetzes an. „Dabei muss auf jeden Fall eine wettbewerbskonforme und mit der Entscheidung des EuGH übereinstimmende Änderung des § 9a vorgenommen werden“, so der VATM-Geschäftsführer.

Informationen / Rückfragen:


Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.
VATM-Geschäftsstelle
Corinna Keim, Maria Schlechter-Heims
Oberländer Ufer 180 -182
50968 Köln
Telefon: 02 21 / 3 76 77 – 23
Telefax: 02 21 / 3 76 77 – 26
VATM im Internet: www.vatm.de  
mailto: [email protected]

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Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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