Deutliche Warnung des Europäischen Gerichtshofes an die deutsche Regierung
In der neuen Legislaturperiode steht eine umfangreichere Novelle des Telekommunikationsgesetzes an. „Dabei muss auf jeden Fall eine wettbewerbskonforme und mit der Entscheidung des EuGH übereinstimmende Änderung des § 9a vorgenommen werden“, so der VATM-Geschäftsführer.
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Oberländer Ufer 180 -182
50968 Köln
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