Deutliche Warnung des Europäischen Gerichtshofes an die deutsche Regierung
Die EU-Kommission hatte im Juni 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen § 9a TKG vor dem EuGH eingeleitet. Aus Sicht der Kommission gefährdet die darin vorgesehene Regelung die Wettbewerbsposition der Wettbewerber und erschwert den Zugang neuer Marktteilnehmer zu den deutschen Märkten. Darüber hinaus betonte sie im Verfahren, dass die in § 9a enthaltene Vorschrift auch geeignet sei, den Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur zu beschneiden, der ihr nach europäischem Recht zusteht. So habe die Regulierungsbehörde aufgrund einer gründlichen Marktanalyse zu entscheiden, ob Regulierung erforderlich ist, um in dem Markt Wettbewerb sicherzustellen. „Der EuGH hat heute bestätigt, dass dies eben nicht die Entscheidung der deutschen Politik oder des Gesetzgebers sein kann“, betont Grützner. Schon bei der Einleitung des Verfahrens vor mehr als zwei Jahren hatte der VATM ebenso wie die EU-Kommission kritisiert, dass durch einen Regulierungsverzicht ausschließlich dem nach wie vor marktbeherrschenden Ex-Monopolisten DTAG staatlicher Investitionsschutz gewährt werde, anderen Unternehmen aber gleichzeitig entzogen werde.
„Wir müssen an die Zukunft denken, und das heißt kein Schutz für einzelne Investoren, sondern bestmögliche Rahmenbedingungen für alle Investitionen in die Netze der Zukunft. Das damalige gesetzgeberische Ziel, verlässliche Rahmenbedingungen für neue Infrastrukturinvestitionen schaffen zu wollen, ist jedenfalls klar verfehlt worden. Seit 2007 herrschte Rechts- und Planungsunsicherheit. Aufgrund der alleinigen Nutzung des VDSL-Netzes durch die Telekom sind keine neuen Märkte und Dienste im Wettbewerb entstanden. Eine gemeinsame Nutzung mit den Wettbewerbern hätte auch den Verbrauchern eine größere Angebotsvielfalt sowie zugleich der Telekom erhebliche Zusatzeinnahmen beschert“, zieht Grützner Bilanz. „Die neue Bundesregierung sollte die Chance nutzen, den deutschen TK-Markt in Europa wieder in eine Führungsposition zu bringen. Dies ist für die Wirtschaft in Deutschland von enormer Bedeutung. Dieses Ziel erreicht sie mit konstruktiver Politik deutlich besser und schneller als durch einen Konfrontationskurs und das eine oder andere Vertragsverletzungsverfahren.“
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Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation
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