Datenschutz für Mitarbeiter wird neu geregelt
BITKOM begrüßt Gesetzesinitiative n Klärungsbedarf bei Datenweitergabe innerhalb von Konzernen
Berlin, 25. August 2010 Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das geplante Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern und sieht noch Verbesserungsbedarf im Detail. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die richtigen Schwerpunkte“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Arbeitnehmer dürfen nicht bespitzelt werden, gleichzeitig müssen Unternehmen im Einzelfall gegen schwere Verstöße von Mitarbeitern vorgehen können.“ Der Gesetzentwurf wird heute im Bundeskabinett beraten und soll noch dieses Jahr im Parlament beschlossen werden. „Mit der geplanten Regelung im Bundesdatenschutzgesetz entsteht mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, sagte Scheer. Bisher haben Gerichte in Streitfällen oft uneinheitlich geurteilt.
Das neue Gesetz regelt unter anderem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten sowie die Zulässigkeit von Internet-Recherchen in Bewerbungsverfahren. Grundsätzlich unzulässig soll die Videoüberwachung in Räumen mit privatem Charakter sein, etwa Umkleiden oder Toiletten. Eingeschränkt werden die Möglichkeiten, Mails und Telefonverbindungen zu prüfen – auch wenn es nur um Stichproben geht. Internet-Recherchen über Bewerber werden ebenfalls stark begrenzt. Demnach sollen Personalchefs keine Community-Profile von Kandidaten mehr lesen dürfen, wenn diese nicht klar der beruflichen Präsentation dienen.
„Das Gesetz regelt viele Selbstverständlichkeiten und schafft Klarheit in Grauzonen“, sagt Scheer. Skeptisch äußerte sich Scheer, ob sich die Recherche in Communitys in der Praxis unterbinden lässt. Web-2.0-Dienste würden auch auf dem Arbeitsmarkt an Bedeutung gewinnen. „Hier müssen wir stärker auf Aufklärung setzen, damit Arbeitnehmer vorsichtig mit privaten Informationen im Internet umgehen.“
In dem Gesetzentwurf fehlt laut BITKOM eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbünden. „Konzerne mit mehreren Tochterfirmen oder ausländischen Filialen brauchen hier Klarheit“, bemerkt BITKOM-Präsident Scheer. „Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte dies zur umfassenden Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ergänzt werden.“
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