Bundesnetzagentur verpflichtet Mobilfunknetzbetreiber im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens, einen Vertrag für Zugang zum regulierten Großkundenroaming vorzulegen

Regulierer: Mobilfunk

Donnerstag, 7. Juni 2018 um 12:59
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat ein deutsches Mobilfunkunternehmen verpflichtet, einem französischen Unternehmen den Entwurf eines Vertrags über den Zugang zum regulierten Großkundenroaming vorzulegen.

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Die Entscheidung setzt einen wichtigen Impuls für Wettbewerb und Innovationen auf den Vorleistungsmärkten gerade auch in den Bereichen wie dem Internet der Dinge oder der Kommunikation zwischen Maschinen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung.

Vertrag für Zugang zum Großkundenroaming wurde abgelehnt

Seit der Abschaffung der Roaminggebühren im Juni 2017 kostet die Handynutzung im europäischen Ausland für den Endkunden in der Regel genauso viel wie innerhalb der deutschen Grenzen. Die europäischen Mobilfunkdiensteanbieter und -netzbetreiber schließen für die Abrechnung derartiger Datennutzungen spezielle Verträge für den Zugang zu regulierten Großkundenroamingdiensten ab.

In diesem Zusammenhang hat ein deutscher Mobilfunknetzbetreiber einen Antrag eines französischen Unternehmens auf Vorlage eines derartigen Vertragsentwurfs abgelehnt. Das französische Unternehmen ist als virtueller Mobilfunknetzbetreiber in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig und bietet weltweit Mobilfunkdienste in den Bereichen Maschine-to Maschine (M2M) und Internet-of-Things (IoT) an.

Meldung gespeichert unter: Internet of Things (IoT), Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Machine-to-Machine (M2M), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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