Bundesnetzagentur schlägt neue TAL-Entgelte vor

Letzte Meile

Mittwoch, 20. April 2016 um 14:59
Bundesnetzagentur

Start der nationalen Konsultation des Entscheidungsentwurfs zu den Überlassungsentgelten für die Teilnehmeranschlussleitung.

Bundesnetzagentur                       

P R E S S E M I T T E I L U N G                      

Bonn, 20. April 2016

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. „letzte Meile“, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ab dem 1. Juli 2016 monatlich 10,02 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,19 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, bleibt nahezu gleich und beträgt künftig 6,77 Euro - bisher 6,79 Euro - monatlich. Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der „letzten Meile“ abgedeckt.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem1. Juli 2016 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,04 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen - statt bislang 0,09 Euro. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 46,76 Euro im Monat kosten statt bisher 66,75 Euro. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 90,14 Euro betragen statt bisher 107,23  Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.

Die heute veröffentlichten Entgeltvorschläge sind das Ergebnis jeweils sehr intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren während der vergangenen Wochen. Die moderate Absenkung der Entgelte für den Zugang zur „letzten Meile“ resultiert aus einem geringeren kalkulatorischen Zinssatz und niedrigeren Kupferpreisen. Darüber hinaus hat die für die Regulierung der TAL zuständige Beschlusskammer 3 eine Empfehlung der Europäischen Kommission zur Kalkulation der Entgelte für die „letzte Meile“ berücksichtigt. Danach wurden bei der Ermittlung des Investitionswertes die Kabelkanalanlagen und die Kabelschächte des Kupfernetzes nicht mehr wie bisher durchweg zu Bruttowiederbeschaffungswerten angesetzt.

Meldung gespeichert unter: Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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