Bundesnetzagentur schlägt neue TAL-Entgelte vor

Letzte Meile

Mittwoch, 20. April 2016 um 14:59

Denn diese Infrastrukturen können auch für ein modernes Glasfasernetz weiterverwendet werden. Mit der Empfehlung geht die Beschlusskammer jetzt davon aus, dass keine Duplizierung solcher baulichen Anlagen durch Wettbewerber erfolgt und daher kein Investitionsanreiz durch umfassende Bruttowiederbeschaffungswerte erforderlich ist. Den Kostensenkungen stehen allerdings auch steigernde Effekte aufgrund einer Erhöhung der Tiefbaupreise und eines weiteren Rückgangs der Anzahl beschalteter Kupferdoppeladern gegenüber. Diese insgesamt gegenläufigen Effekte kompensieren sich weitgehend, so dass sich im Ergebnis die jetzt vorgeschlagene leichte Entgeltabsenkung der TAL-Entgelte ergibt.

Die reduzierenden Effekte fallen bei der KVz-TAL etwas geringer aus. Dies ist vor allem damit zu erklären, dass die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte sich im Verzweigerkabelbereich weniger auswirkt, weil der Anteil dieser Anlagen dort kleiner ist. Bei den Entgelten für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur wirkt sich die modifizierte Bewertung der Kabelkanalanlagen und -schächte dagegen deutlicher aus, weil die betreffenden Investitionswerte hier den entscheidenden Teil der Kalkulation ausmachen.

Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL und für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur erfolgte anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen. Dabei konnten die Tiefbaupreise erstmals seit 2007 anhand von nachgewiesenen aktuellen Angaben der Telekom in das Kostenmodell eingestellt werden.

Die vorgeschlagenen Entgelte bieten zusammen mit der vorgesehenen Laufzeit von drei Jahren die Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt und ermöglichen auch in Zukunft Investitionen in moderne Breitbandinfrastruktur.

Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab heute auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 4. Mai 2016 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli 2016 endgültig in Kraft treten.

Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Telekommunikation und/oder Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile) via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Teilnehmeranschlussleitung (TAL oder letzte Meile), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...