Bundesnetzagentur legt letzte Einzelheiten für Vectoring im Nahbereich fest

Glasfaserausbau Deutschland

Montag, 31. Juli 2017 um 17:13
Bundesnetzagentur

Regulierer: Ausbau der Nahbereiche kann beginnen.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

P R E S S E M I T T E I L U N G

Die Bundesnetzagentur hat heute letzte technische, betriebliche und rechtliche Details für den Einsatz von Vectoring im Nahbereich festgelegt. Darüber hinaus sind  die Entgelte für das von der Telekom ersatzweise anzubietende lokale virtuell entbündelte Zugangsprodukt (VULA) genehmigt worden.

Die Einzelheiten für den Einsatz der Vectoring-Technologie im Nahbereich stehen jetzt endgültig fest. Somit haben alle Marktakteure Klarheit über die Regeln. Es liegt nun an der Telekom und den anderen Unternehmen, mit dem zugesagten Ausbau zügig zu beginnen. Die Bundesnetzagentur wird auf die vollständige und fristgerechte Einhaltung der Ausbauzusagen achten. Damit wird der flächendeckende Breitbandausbau weiter vorangebracht.

Standardangebot für Nahbereichs-Vectoring

Das von der Bundesnetzagentur festgelegte Standardangebot ist ein Mustervertrag, der die konkreten Bedingungen für den Vectoringeinsatz in den Nahbereichen enthält. Dazu zählen insbesondere die Kündigungsregeln der für VDSL genutzten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an den Hauptverteilern und die Regelungen für die Migration auf andere Vorleistungsprodukte.

Zudem umfasst es die Ausgestaltung des alternativen VULA-Zugangsproduktes, das in seinen Eigenschaften der entbündelten TAL sehr nahe kommen muss. Schließlich regelt es die Details einer finanziellen Kompensation der Wettbewerber, wenn sie aufgrund von Vectoring keinen Zugang zur entbündelten TAL mehr im Nahbereich erhalten können.

In der Regulierungsverfügung vom 1. September 2016 wurden die Rahmenbedingungen für den Vectoring-Einsatz in den Nahbereichen festlegt. Diese wurde inzwischen vom Verwaltungsgericht vollumfänglich bestätigt. Für den tatsächlichen Einsatz von Vectoring im Nahbereich muss die Telekom die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den TAL-Nachfragern ändern. Diese Verträge können nun entsprechend dem Standardangebot geändert werden, ohne darüber aufwändig verhandeln zu müssen.   

Entgelte für das VULA-Zugangsprodukt

Meldung gespeichert unter: Vectoring, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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